TIPPGEBER

Ein Dankeschön von uns an Sie!

IHR TIPP – IHRE PROVISION!

Sie kennen jemanden der sein Haus oder Wohnung verkaufen wird?

Ihre Nachbarn ziehen um und verkaufen ihre Eigentumswohnung oder ihr Haus? Ob Häuser, Wohnungen oder auch Grundstücke – geben Sie uns einen Tipp und erhalten nach erfolgreicher Vermittlung der Immobilie eine attraktive Tippgeber-Provision als Dankeschön!

IHR TIPP – IHRE PROVISION!

Als Dankeschön von WV Immobilien an Sie, erhalten Sie je nach Objekt eine Provision bis zu 20% aus der Gesamtprovision. Egal ob Kaufobjekt oder Mietobjekt – sichern Sie sich jetzt die Tippgeber-Provision!

Hinweis

Sie geben uns einen Hinweis per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular

Abschluss

Der Auftrag mit dem Eigentümer kommt zustande und das Objekt wird erfolgreich durch WV-Immobilien verkauft/vermietet

Provision

Nach Abschluss erhalten Sie von WV-Immobilien eine attraktive Gutschrift auf Ihr Konto!

Beispiel mit 20% Tippgeber-Provision

Immobilienverkauf: Erzielter Kaufpreis = 500.000 €

Maklerprovision: 5% von 500.000 € = 25.000 €

Ihre Beispiel-Provision: 20% von 25.000 € = 5.000 €

Wann zählt mein Tipp?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden um Ihre Provision zu sichern:

  • Das Objekt muss uns bisher unbekannt sein.

  • Das Objekt wird noch von keinem anderen Makler vermittelt oder angeboten.

  • Standort sollte im Raum Stuttgart und Umgebung von max. 50km Umkreis sein – Wir vermitteln aber je nach Objekt auch deutschlandweit.

 

Geben Sie jetzt Ihren Tipp ab und profitieren Sie von der Provision

Kontakt

Ihr Ansprechpartner

 

Kian Waladan

Mobile: +49 (0) 173 4012342
Mail: kian.waladan@wv-immobilien.com

Weitere Hinweise

  • Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, sodass wir eine Vermittlervereinbarung mit Ihnen abschließen können.

  • Wenn die an Sie zu entrichtende Tippgeber-Provision 256,00€ im Jahr übersteigt, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach §22 Nr.3 EStG zu versteuern.

  • Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.